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   BSG, 30.09.2010 - B 2 U 222/10 B   

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https://dejure.org/2010,48697
BSG, 30.09.2010 - B 2 U 222/10 B (https://dejure.org/2010,48697)
BSG, Entscheidung vom 30.09.2010 - B 2 U 222/10 B (https://dejure.org/2010,48697)
BSG, Entscheidung vom 30. September 2010 - B 2 U 222/10 B (https://dejure.org/2010,48697)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Würzburg - S 1 U 140/03
  • LSG Bayern - L 18 U 412/04
  • BSG, 30.09.2010 - B 2 U 222/10 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus BSG, 30.09.2010 - B 2 U 222/10 B
    Das BSG hat in den vom LSG zitierten Entscheidungen sowohl entschieden, welche Anforderungen an die Anerkennung einer Infektionskrankheit als Berufskrankheit (BK 3101) als auch welche Anforderungen an die Anerkennung einer Infektionskrankheit infolge eines Arbeitsunfalls zu stellen sind (vgl BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R - Juris RdNr 16 f).
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 30.09.2010 - B 2 U 222/10 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ist es nicht nur erforderlich, eine Rechtsfrage zu bezeichnen, sondern es ist auch darzulegen, dass diese in einem späteren Revisionsverfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (zu den Begründungsanforderungen BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 19).
  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 30.09.2010 - B 2 U 222/10 B
    Eine Rechtsfrage ist nur klärungsbedürftig, wenn sie sich nicht bereits aus dem Gesetz selbst oder seiner Materialien entnehmen lässt und die Rechtsfrage nicht bereits höchstrichterlich geklärt ist und sich aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine ausreichenden Anhaltspunkte für ihre Beantwortung ergeben (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus BSG, 30.09.2010 - B 2 U 222/10 B
    Soweit die Klägerin der Entscheidung des BSG vom 2.4.2009 (B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 5) entnehmen will, dass "bezüglich einer BK 3101 eine abstrakte Gefährdungslage von der Tätigkeitsart her und vom Arbeitsunfall her rückzuschließen sein muss" und "zudem der tatsächlichen Feststellungen im Sinne einer konkret erhöhten Infektionsgefahr", hat sie nicht aufgezeigt, an welcher Stelle das BSG solche Maßstäbe formuliert hat und an welcher Stelle im angefochtenen Urteil das LSG hiervon bewusst abweichende rechtliche Aussagen entwickelt hat.
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - fehlendes

    Auszug aus BSG, 30.09.2010 - B 2 U 222/10 B
    Hierzu hätte sie darlegen müssen, weshalb sie sich nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz, hier aus den vom Kläger zitierten §§ 214 Abs. 3 Satz 1, 11 SGB VII oder der hier ergangenen Rechtsprechung (BSG vom 12.1.2010 - B 2 U 21/08 R - Juris RdNr 22) beantworten lässt.
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 30.09.2010 - B 2 U 222/10 B
    Zur Darlegung einer Divergenz ist aufzuzeigen, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen Aussage die angefochtene Entscheidung des LSG von welcher genau bezeichneten rechtlichen Aussage der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6).
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